Rechtsfragen

 

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu rechtlichen Fragen rund um den Kleingarten und das Kleingartenwesen. 

 

*Autor der Artikel ist Rechtsanwalt Walter Schröder (Potsdam), der den Bezirksverband rechtlich berät und vertritt. 



Was darf in den Schaukasten?

 

Eine Informationsmöglichkeit des Vereins ist der Vereinsschaukasten oder das so genannte "schwarze Brett". Dort hängt der Verein Nachrichten, Einladungen, Ankündigungen und Mitteilungen aus. Dabei ist selbstverständlich der Datenschutz zu beachten.

 

Was darf also in den Vereinsschaukasten? Allgemeine Mitteilungen über Vereinsgeschehen, die keine besonderen Personendaten enthalten:

  • Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Festen, Gemeinschaftsarbeit, Fachvorträgen
  • Informationen über Beschlüsse des Vorstandes, z. B. Ruhezeiten, Befahren der Wege mit Fahrrädern, Verbrennen von Abfällen
  • Fachinformationen, Tipps des Fachberaters
  • Angabe von Ansprechpartnern in Vereinsangelegenheiten (Funktion und Erreichbarkeit 
  • Lageplan der Kleingartenanlage mit Namen und Bezeichnung der Parzellen  zur Auffindung.  Wenn ein Pächter widerspricht, dürfen diese Informationen nicht öffentlich gemacht werden.

 

Vorsicht bei persönlichen Daten:

  • Persönliche Ereignisse wie Geburtstage, Hochzeiten nur so, wie es im Verein beschlossen worden und üblich ist (ansonsten vorsichtshalber die Betroffenen fragen)
  • keinesfalls Abmahnungen wegen mangelnder kleingärtnerischer Nutzung oder anderem
  • keinesfalls Zahlungsverzug von Pacht und Nebenkosten mit namentlicher Nennung, da der Vereinsschaukasten für jedermann öffentlich zugänglich ist.